Das Honorar orientiert sich am Bewertungsauftrag sowie der Intensität der Wertermittlung. Basis hierfür kann sein:

Individualhonorar/Pauschalhonorar

War in der Vergangenheit in § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgelegt. Nach Überarbeitung der HOAI ist dieser Paragraph weggefallen und die Honorare können frei vereinbart werden. 

Das Immobiliengutachterbüro Steffi Thermann orientiert sich weitestgehend an der Honorartafel


Zeithonorar

Honorare bei gerichtlicher Bestellung (Beauftragung)

Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG)

Hier gilt das Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetz (JVEG).
Abgerechnet wird nach Stunden. Spesen und Auslagen werden erstattet.